Cantabile Chorwerkstatt Bayreuth e.V.

 

 

 

Beitragsordnung

 

 

Mitglieder:

 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 100.- €. Der Beitrag wird in zwei Raten zu je 50.- € halbjährlich eingezogen (April und Oktober).

 

Vom Mitgliedsbeitrag befreit sind Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

 

Wird ein Mitglied in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres aufgenommen, so wird für dieses Jahr nur der halbe Mitgliedsbeitrag erhoben.

 

 

Notengeld:

 

Bei Bedarf wird von den singenden Mitgliedern ein Notengeld von 10.- € pro Halbjahr erhoben. Dieses wird jeweils am Ende des Halbjahres eingezogen. Über den Bedarf entscheidet der Vorstand

 

 

Härtefallklausel:

 

In besonderen Härtefällen, wie z.B. bei Arbeitslosigkeit oder aus anderen sozialen Gründen kann der Vorstand eine Beitragsermäßigung oder –befreiung gewähren.

 

 

Fördernde Mitglieder:

 

Im Rahmen einer Fördermitgliedschaft besteht die Möglichkeit den Chor regelmäßig finanziell zu unterstützen. Fördernde Mitglieder zahlen 30.- € jährlich. Jedes fördernde Mitglied kann freiwillig einen höheren Mitgliedsbeitrag festlegen.

 

Die Teilnahme an Chorproben und Konzerten ist nur im Rahmen einer Mitgliedschaft oder von Chorprojekten möglich.

 

 

Verfahren:

 

Die Mitgliedsbeiträge und das Notengeld werden im Bankeinzugsverfahren erhoben. Bankspesen bei Widerspruch, fehlerhafter Bankverbindung oder Nichteinlösung trägt das Mitglied.

 

 

 

Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 26.10.2021